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   VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059   

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VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059 (https://dejure.org/2016,22666)
VG München, Entscheidung vom 12.05.2016 - M 23 K 14.31059 (https://dejure.org/2016,22666)
VG München, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - M 23 K 14.31059 (https://dejure.org/2016,22666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nationales Abschiebungsverbot betreffend Pakistan wegen posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) bei jungem Erwachsenen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer Einzelfall bezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 zu § 53 Abs. 6 AuslG 1990 - jeweils juris).

    Diese Individualität der Krankheitsentstehung und -ausbildung entspricht es, dass Personen, die als Folge individueller (Kriegs-) Ereignisse traumatisiert sind, keine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG darstellen (vgl. zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F. BayVGH U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 m. w. N. - juris).

    Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Nr. 5 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, bedarf der Darlegung durch den jeweiligen Antragsteller (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO; vgl. dazu BVerwG, B. v. 26. Juli 2012 - 10 B 21.12; U. v. 11. September 2007 - 10 C 8.07, jeweils juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Die Regelung in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst nur solche Gefahren die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solche ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist damit in Krankheitsfällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 22.3.2012 - 1 C 3.11; BayVGH U. v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - jeweils juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des zurückgenommenen Teils der Klage auf § 155 Abs. 2 VwGO, im Übrigen auf § 154 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z. B. Beschluss vom 29.6.2009 - 10 B 60/08 - juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer Einzelfall bezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 zu § 53 Abs. 6 AuslG 1990 - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, bedarf der Darlegung durch den jeweiligen Antragsteller (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO; vgl. dazu BVerwG, B. v. 26. Juli 2012 - 10 B 21.12; U. v. 11. September 2007 - 10 C 8.07, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007

    Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist damit in Krankheitsfällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 22.3.2012 - 1 C 3.11; BayVGH U. v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - jeweils juris).
  • VG Schwerin, 29.03.2016 - 5 A 2716/15

    Asylrecht: Abschiebehindernis nach Albanien; Gewährleistung innerstaatlichen

    Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich auch aus der Krankheit eines Ausländers ergeben, wenn diese sich im Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, wobei der Standard des deutschen Gesundheitssystems nicht gefordert werden kann (vgl. nunmehr auch § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG; VG Schwerin, U. v. 29.3.2016 - 5 A 2716/15 As SN - juris).
  • VG Ansbach, 27.02.2014 - AN 11 K 13.31170

    Punjabi aus .../Provinz Punjab, Pakistan

  • VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983

    Abschiebungsverbot für pakistanischen Staatsangehörigen wegen PTBS

    Der Bereich der geistigen Gesundheit hat die niedrigste Priorität, der Gesundheitsdienst ist elementar bis miserabel (vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 13.12.2018 - M 19 K 17.32581

    Anforderungen an ein ärztliches Attest zur Substantiierung der Voraussetzungen

    Eine psychische Erkrankung, für die diese Annahme nicht ohne weiteres zutrifft (vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.), liegt zur Überzeugung des Gericht nicht vor.
  • VG München, 24.03.2017 - M 23 K 16.30377

    Nationales Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage bei Rückkehr nach

    Darüber hinaus ist nach den vorliegenden Erkenntnismitteln davon auszugehen, dass der Kläger in Pakistan eine medizinische Behandlung in Form eine psychotherapeutischen Versorgung nicht erreichen könnte (vgl. ausführlich VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris m.w.N.).
  • VG München, 02.10.2019 - M 19 K 17.35935

    Anforderungen an einer qualifizierte ärztliche Bescheinigung

    Aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel geht das Gericht zwar davon aus, dass in Pakistan eine medizinische Behandlung grundsätzlich möglich und auch die Grundversorgung mit nahezu allen gängigen Medikamenten sichergestellt ist (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der islamischen Republik Pakistan - Lagebericht, Stand August 2018, S. 24 f.), allerdings gilt dies jedenfalls nicht in gleicher Weise hinsichtlich der Behandlung psychischer Erkrankungen (vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 14.05.2019 - B 1 K 17.30086
    Da der Kläger einen Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Aserbaidschans hat, bedarf es einer Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG nicht mehr, da es sich bei dem nationalen Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung um einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand handelt (VG München, U.v. 12.05.2016 - M 23 K 14.31059 - juris).
  • VG München, 04.05.2017 - M 23 K 16.33022

    Anspruch eines jungen pakistanischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Ergänzend ist nach den vorliegenden Erkenntnismitteln davon auszugehen, dass der Kläger in Pakistan eine medizinische Behandlung in Form eine psychotherapeutischen Versorgung nicht erreichen könnte (vgl. ausführlich VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris m.w.N.).
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