Rechtsprechung
VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Nationales Abschiebungsverbot betreffend Pakistan wegen posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) bei jungem Erwachsenen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061
Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer Einzelfall bezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 zu § 53 Abs. 6 AuslG 1990 - jeweils juris).Diese Individualität der Krankheitsentstehung und -ausbildung entspricht es, dass Personen, die als Folge individueller (Kriegs-) Ereignisse traumatisiert sind, keine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG darstellen (vgl. zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a. F. BayVGH U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 m. w. N. - juris).
Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Nr. 5 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, bedarf der Darlegung durch den jeweiligen Antragsteller (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO; vgl. dazu BVerwG, B. v. 26. Juli 2012 - 10 B 21.12; U. v. 11. September 2007 - 10 C 8.07, jeweils juris). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Die Regelung in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst nur solche Gefahren die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solche ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris).
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist damit in Krankheitsfällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 22.3.2012 - 1 C 3.11; BayVGH U. v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - jeweils juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris). - BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3 …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des zurückgenommenen Teils der Klage auf § 155 Abs. 2 VwGO, im Übrigen auf § 154 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z. B. Beschluss vom 29.6.2009 - 10 B 60/08 - juris). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinn von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer Einzelfall bezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 zu § 53 Abs. 6 AuslG 1990 - jeweils juris). - BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12
Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei …
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007
Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist damit in Krankheitsfällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 22.3.2012 - 1 C 3.11; BayVGH U. v. 17.3.2016 - 13a B 16.30007 - jeweils juris). - VG Schwerin, 29.03.2016 - 5 A 2716/15
Asylrecht: Abschiebehindernis nach Albanien; Gewährleistung innerstaatlichen …
Auszug aus VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059
Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich auch aus der Krankheit eines Ausländers ergeben, wenn diese sich im Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, wobei der Standard des deutschen Gesundheitssystems nicht gefordert werden kann (vgl. nunmehr auch § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG; VG Schwerin, U. v. 29.3.2016 - 5 A 2716/15 As SN - juris). - VG Ansbach, 27.02.2014 - AN 11 K 13.31170
Punjabi aus .../Provinz Punjab, Pakistan
- VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
Abschiebungsverbot für pakistanischen Staatsangehörigen wegen PTBS
Der Bereich der geistigen Gesundheit hat die niedrigste Priorität, der Gesundheitsdienst ist elementar bis miserabel (…vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.). - VG München, 13.12.2018 - M 19 K 17.32581
Anforderungen an ein ärztliches Attest zur Substantiierung der Voraussetzungen …
Eine psychische Erkrankung, für die diese Annahme nicht ohne weiteres zutrifft (…vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.), liegt zur Überzeugung des Gericht nicht vor. - VG München, 24.03.2017 - M 23 K 16.30377
Nationales Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage bei Rückkehr nach …
Darüber hinaus ist nach den vorliegenden Erkenntnismitteln davon auszugehen, dass der Kläger in Pakistan eine medizinische Behandlung in Form eine psychotherapeutischen Versorgung nicht erreichen könnte (vgl. ausführlich VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris m.w.N.).
- VG München, 02.10.2019 - M 19 K 17.35935
Anforderungen an einer qualifizierte ärztliche Bescheinigung
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel geht das Gericht zwar davon aus, dass in Pakistan eine medizinische Behandlung grundsätzlich möglich und auch die Grundversorgung mit nahezu allen gängigen Medikamenten sichergestellt ist (…vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der islamischen Republik Pakistan - Lagebericht, Stand August 2018, S. 24 f.), allerdings gilt dies jedenfalls nicht in gleicher Weise hinsichtlich der Behandlung psychischer Erkrankungen (…vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.). - VG Bayreuth, 14.05.2019 - B 1 K 17.30086 Da der Kläger einen Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Aserbaidschans hat, bedarf es einer Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG nicht mehr, da es sich bei dem nationalen Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung um einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand handelt (VG München, U.v. 12.05.2016 - M 23 K 14.31059 - juris).
- VG München, 04.05.2017 - M 23 K 16.33022
Anspruch eines jungen pakistanischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines …
Ergänzend ist nach den vorliegenden Erkenntnismitteln davon auszugehen, dass der Kläger in Pakistan eine medizinische Behandlung in Form eine psychotherapeutischen Versorgung nicht erreichen könnte (vgl. ausführlich VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris m.w.N.).